Innere Balance & Lebensfreude sind kein Zufall...  




Wie wärs mit einer Tasse Tee?

Sexuelle Selbstbestimmung ist ein wichtiger Aspekt in unserem Leben, doch was tun, wenn diese völlig außer Acht gelassen und außer Kraft gesetzt wird?

Trieb ist oft nicht der Antrieb (aber auch)

Oftmals geht es Täter*innen um Macht und Machtmissbrauch und das finden wir in Partnerschaften, Lebensgemeinschaften als auch Institutionen wider. Dabei muss es nicht immer zum äußersten kommen, selbst ein flapsiger Satz kann bei dem anderen als sexueller Übergriff angesehen und erlebt werden.
Sei die Grenzverletzung oder übergriffig auch unbeabsichtigt oder unwissend ausgeführt, lohnt es sich immer ein offenes Auge zu haben und eine Gespräch zu suchen.


Doch was passiert, wenn auf einmal Kolleg*innen unter Verdacht geraten, von denen man es sich kaum vorstellen kann? Was geschieht, wenn Täter*innen aus dem häuslichen Umfeld kommen?, im Kindergarten, Schule und Ausbildung und Universität? Wenn Hausmeister*innen genau mitbekommen was fehlt und beginnen, sich besonders intensiv kümmern? 

Gerade hier ist die katholische Kirche mit Ihren Erzbistümern ein Vorreiter und installierte mit der von der Bischofskonferenz eingeführten Rahmenordnung ein Zeichen gegen sexualisierte Gewalt. Hier wurde aus der Not eine Tugend und in der offengelegten Geschichte, in den einzelnen Pfarren, wurde deutlich, (sexualisierte) Gewalt passiert überall. Auch in Ihrem Haus oder Unternehmen. Aufmerksam geworden durch die internen Ereignisse, die durchaus in die Öffentlichkeit gerieten, nutzte Kirche die Chance, genau dort anzusetzen, wo sie am empfindlichsten getroffen wurde. 

Nutzen Sie Ihre Chance und machen auch Sie die Augen auf!

Sensibel für das Thema ergaben sich eine Präventionsordnung, eine Interventionsordnung und die Verpflichtung der katholischen Einrichtungen ihre Mitarbeiter zu schulen, um die Augen aufzuhalten. In den Institutionen wurden Schutzkonzepte erstellt und mit Leben gefühlt, um Täter*innen keine Chance zugeben oder zumindest diese Chancen deutlich zu reduzieren.


Ich bin Präventionsfachkraft

Ansprechpartner wurden in den Betrieben und Einrichtungen als Präventionsfachkräfte ausgebildet, um an den Schutzkonzepten zu arbeiten, Gespräche mit den Betroffenen zu führen. Gemeinsam mit den Betroffenen ein weiteres Procedere zu planen, Kontakt zu professionellen Beratungsstellen zu vermitteln, aber auch gemeinsam innerbetrieblich  aktiv zu werden.

Auch wenn das Kirchengesetz dem weltlichen, judikativen Gesetz unterstellt ist, beginnt hier der Blick auf Täter*innen schon im Kleinen, bevor die Möglichkeit besteht das die Tat größere Formen annimmt. Bei Übergriffen, die einer Strafverfolgung über das STGB nötig macht, entscheidet immer die Strafbarkeit des Gerichts. Hier wird zwischen Anklage fußend auf öffentlichem Interesse, Antragsdelikt unterschieden und die Schwere des Vergehens miteinbezogen.

Ich bin Schulungsreferent für Präventionsschulungen in der Gesundheitshilfe 

Meine Aufgabe als durch das Erzbistum Paderborn beauftragter Schulungsreferent ist es, Menschen zu Schulen auf (sexualisierte) Gewalt aufmerksam zu werden und in Handlung zu kommen. In den Schulungen geht es darum, innerhalb von Institutionen Täter*Innenstrategien sichtbar und erkennbar zu machen, das soziokulturelle Zusammenwirken von personengebundenen, organisations- und systembezogenen Faktoren zu erkennen.

In den Schulungen wird das Thema Nähe und Distanz vermittelt, Macht und Machtmissbrauch und natürlich die Achtung der eigenen und Wahrung der Grenzen anderer. Es wird ein Blick darauf geworfen, wie gehe ich mit Scham um. Den Teilnehmern wird aufgezeigt, welche Handlungsoptionen sie haben, welche Beschwerdewege sie innerhalb Ihrer Institutionen finden, Sie werden in ihrer Rolle gestärkt. Ein wichtiger Aspekt ist es, den Teilnehmer*innen Mut zu zusprechen und sie darin zu bestärken, handeln zu wollen, zu können und zu dürfen. Eine kurze Information an die Präventionsfachkraft ist ausreichend, um der eigenen direkten Konfrontation aus dem Wege zugehen. In den Schulungen geht nicht darum, eine neue Generation Detektive auszubilden, sondern das aufmerksame Achtsamsein zu sensibilisieren, zu fördern und im Unternehmen zu implementieren und zu kultivieren.

Schulungen (Auszug)
 Sollten Sie einem katholischen Träger angehören und den Wunsch haben, dass ich Ihre Mitarbieter schule, sprechen Sie mich bitte an. Sollte Sie freier Unternehmer sein und Präventionsschulungen für Ihre Mitarbeiter wünschen, ist dies durchaus möglich und auch notwenidg. Hier sollten wir die Modaliträten persönlich absprechen, da die Schulung dann durch Sie als Träger selbst anerkannt werden muss. Es gibt drei Schulungsmodelle.

Basisschulung

Personengruppe:
Mitarbeiter mit wenig Bezug zum Klientel
Verwaltungsmitarbieter, Haustechnik, Küchenpersonal, ...

Zeitrahmen
3 Zeitstunden

Basisschulung plus

Personengruppe:
Mitarbeiter mit direktem Bezug zum Klientel, Krankenpfleger*innnen, Reinigungskräfte, Physiotherapeuten, ... 

Zeitrahmen
6 Zeitstunden

 

Intensivschulung

Personengruppe:
Mitarbeiter mit Führungs-, Organisations-, und Personalverantwortung im mitteleren bis gehobenen Management

Zeitrahmen 
12 Zeitstunden


Inhalte (Auszug)

Der Umfang und Inhalt des zu vermittelnden Stoffs orientiert sich daran, welcher Personenkreis geschult werden soll. Als Grundlage dient hier das Curriculum der gemeinsamen Erzdiözesen NRW. Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage. 

A1. Grundlagen
(christliches) Menschenbild, Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen, Sexualität im Spannungsfeld ... 

A2. Basiswissen zum Thema (sexualisierte) Gewalt
Begriffsbestimmungen, Formen und Ursachen, Merkmale und Strategien von Tätrer*innen ...

A3. Rechtliche Bestimmungen
Präevntionssordnung, Ordnung für den Umgang nit (sexualisierter) Gewalt

B1. Reflexion des eigenen Verhaltens gegenüber schutz- und hilfebedürftigen Menschen.

B2. Senisbilisierung für Gefährdungsmomente und begünstigende Situationen, Entwicklung einer entsprechechenden Haltung.

B3. Eintwicklung von Handlungskompetenz für das eigene Verhalten gegenüber schutz- oder hilfebedürftigen Menschen.

C1. Präventionsmaßnahmen und Schutzkulturen

C2. Intervention
Haltung der Mitarbeitenden und Leitungspersonen bei Vermutung, Verdacht und Mitteilung, Handlungskompetenz in Grenz- und Gefahrensituationen ...

Ich schule auch in evangelischen und nicht konfessionellen Häusern, sowie freien Unternehmen. Eine Klärung über die Anerkennung der Schulung in Ihrer Einrichtung sprechen Sie bitte mit Ihrem Träger oder mit Ihren Unternehmen ab.

Ab April 2023 sind freie Schulungstermine wieder Verfügbar. Bitte terminieren Sie rechtzeitig. 

Bitte sprechen Sie mich auch bezüglich der Finanzierung an, sollten Sie eine konfessionell katholische Einrichtung sein, besteht die Möglichkeit eine Refinanzierung Ihrer für Sie verpflichtenden Schulung über Ihr Erzbistum.  

 
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